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Verfasst von: Marinne Bender am 01.07.2010 08:18
 


THEMA:  Verrechnung deutscher MWST

Hallo,
ich habe in Deutschland Waren bestellt, die ich sonst nirgendswo auffinden konnten. Der Wert beträgt 96,03 Euro, Porto 10,90 macht also 106,93. Nun führt die Firma die deutsche Steuer an bzw. führt auf der Rechnung auf: Brutto: 106,93, MWST: 12,91, Netto: 94,02 und die deutsche Steuernummer (sonst kein Vermerk)
Nach Rückfragen meinerseits bezüglich innergem. Erwerb, deutscher UID-Nummer hat mir die Dame erklärt, dass die keine UID beantragt haben und unter der Erwerbsschwelle liegen würden, die Rechnung somit korrekt ist (auch was die Höhe der Steuer anbelangt - wie ich auch rechne, ich komme nicht auf die 12,91 Euro)

Kann ich das so für mich hinnehmen und den Betrag in der Höhe von 106,93 überweisen?

Vielen Dank!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.07.2010 15:54
 


THEMA:  Verrechnung deutscher MWST
Liebe Frau Bender,

Wen ich korrekt verstanden habe, dann sind Sie österreichischer Unternehmer und verfügen über eine UID-Nummer?

Wenn dem so ist, dann muss der deutsche Lieferant die Rechnung berichtigen und OHNE Mehrwertsteuerausweis und dem Vermerk "innergemeinschaftliche Lieferung" versenden. Zu zahlen zur Sicherheit nur den Nettobetrag, sonst werden Sie sich schwer tun die deutsche Mehrwertsteuer zurück zu erhalten.

Wenn Sie entweder Privatperson sind oder als Unternehmer über keine UID-Nummer verfügen, dann ist es korrekt, wenn die Warenlieferung mit deutscher Mehrwertsteuer erfolgt.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Christa Lang am 23.02.2011 06:04
 


THEMA:  Deutsche UID Nr.

Hallo,

Österreichischer Unternehmer stellt eine Rechnung an deutschen Unternehmer aus, Ö.Unternehmer hat eine deutsche UID Nr. , wie muss ich vorgehen.

Vielen Dank

 

 

 

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