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Verfasst von: Reinhard am 04.07.2010 21:58
 


THEMA:  Waisenpension und Unterhalt

Meine Kinder studieren und sind seit zwei Monaten Halbwaise, wonach eine Waisenpension schlagend wird. Zusätzlich zahle ich - aufgrund eines Scheidungsvergleiches - jeweils ca. 700 Euro Unterhalt.
Zur Sicherstellung des gewohnten Lebensstandards / Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung bzw. Erhalt des Wohnhauses der Kinder sind beide noch geringfügig beschäftigt. 
Meine Frage:
Entsteht durch diese Konstellation eine Einkommenssteuerpflicht? Wenn ja in welcher Form?

Danke für eine Expertenmeinung im voraus

Verfasst von: dermuch am 05.07.2010 09:03
 


THEMA:  Waisenpension und Unterhalt
sie müssen unterscheiden:

alimentationszahlungen von einem elternteil - keine steuerpflicht

waisenpension + geringfügigkeit - steuerpflicht - aber nur für den 11t euro im jahr übersteigenden teil. dh. wenn die waisenpension netto 508 euro übersteigen sollte fällt est. an
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