Meine Kinder studieren und sind seit zwei Monaten Halbwaise, wonach eine Waisenpension schlagend wird. Zusätzlich zahle ich - aufgrund eines Scheidungsvergleiches - jeweils ca. 700 Euro Unterhalt. Zur Sicherstellung des gewohnten Lebensstandards / Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung bzw. Erhalt des Wohnhauses der Kinder sind beide noch geringfügig beschäftigt. Meine Frage: Entsteht durch diese Konstellation eine Einkommenssteuerpflicht? Wenn ja in welcher Form?
Danke für eine Expertenmeinung im voraus |