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Verfasst von: Maria-Anna am 05.07.2010 08:06
 


THEMA:  nicht VSt.abzugsberechtigt
Reine Interessensfrage da ich eben für eine Prüfung lerne:
Gibt es in der Praxis die Konstellation, nicht vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen mit einer UID-Nummer? Die Abwicklung von Ausgangs-/Eingangsrechnungen im Inland wäre mir dabei klar, aber wie würde das für den EU-Raum sein?
- Wäre man verpflichtet die UID-Nummer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen bekannt zu geben und Erwerbsteuer bzw. Reverse Charge an das FA abführen? Oder könnte man dies erst nach "verlangen" des EU-Unternehmers bekannt geben und Rechnungen mit der ausländischen landesüblichen Steuer bezahlen? (So würde man ja gelegentlich "günstiger davon kommen"...
- Oder ist das generell nicht erlaubt, mal so und mal so, also einmal die UID-Nummer bekannt geben und einmal nicht?

Würde mich freuen, wenn mir jemand kurz durch den Wald voller Bäume hilft :)
Vielen lieben Dank!
Verfasst von: dermuch am 05.07.2010 09:00
 


THEMA:  nicht VSt.abzugsberechtigt

zb, wohnbauträger sind unecht befreit - sie müssen ust abführen und dürfen sich keine vst dafür holen. dh. rc oder ig. erwerb werden nur einseitig - nämlich ustlastig gebucht.
Verfasst von: Maria-Anna am 05.07.2010 10:46
 


THEMA:  nicht VSt.abzugsberechtigt

Ok, danke! Mit dem Begriff "unecht steuerbefreit" lässt sich auch mehr Infos ergoogeln. z.B. scheint es, als wären die Unis auch unecht steuerbefreit...

Dann wäre da meine weitere Frage, sind die verpflichtet ig. Erwerb oder RC anzuwenden oder können die frei entscheiden bzw. die Entscheidung dem EU-Unternehmen überlassen?

Verfasst von: dermuch am 05.07.2010 10:49
 


THEMA:  nicht VSt.abzugsberechtigt
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