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Verfasst von: Angela am 12.07.2010 18:48
 


THEMA:  Gastvortragender
Ein Gastvortragender (Wohnsitz Deutschland mit österr. Sozialversicherungsnr. und Steuernummer - beides in der Honorarrechnung angeführt; kein DBA) stellt die Rechnung ohne MWSt. Ist der nun beschränkt steuerpflichtig oder müsste er mir die MWSt in Rechnung stellen, da er ja auf Grund der oben angeführten Angaben irgendwo in Österreich einer Tätigkeit nachgeht (= zähle ich zu feste Betriebsstätte/Einrichtung).

Kompliziert, ich weiß :)
LG
Verfasst von: andreasdf am 13.07.2010 12:35
 


THEMA:  Gastvortragender
Du darfst USt nicht mit ESt verwurschteln. Eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte wird der Vortragende in der Regel nicht haben.

Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs 11 lit a UStG (Vortrag als wissenschaftliche, unterrichtende oder unterhaltende Leistung). Bei Vortrag in Österreich steuerbar und steuerpflichtig in Österreich, jedoch gemäß § 19 Abs. 1 UStG Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Vortragende in Österreich weder Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt noch Betriebsstätte hat.


Was meinst du mit "kein DBA"? Zwischen Ö und D gäbe es ein DBA. Oder ist er in einem ganz anderen Land ansässig?

Eventuell estlich Steuerabzug nach § 98.
Verfasst von: Angela am 14.07.2010 14:57
 


THEMA:  Gastvortragender
"kein DBA" damit meinte ich, dass keine ausreichende Dokumentation vorliegt, bezüglich Anwendung "Entlastung an der Quelle". Da ich auf Nummer sicher gehen wollte, habe ich nun Steuerabzug nach § 98 (25% Übernahme des Steuerbetrages) angewendet.

Vielen Dank.
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