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Verfasst von: Gerlinde am 14.07.2010 14:19
 


THEMA:  Geschäftseinrichtung - Kleinunternehmer
Habe ein kleines Geschäft - Kunsthandwerk - . Führe es derzeit noch als Kleinunternehmer, da ich sonst noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehe. Möchte gerne die Geschäftseinrichtung (verschiedene Vitrinen etc.) als Anlagevermögen abschreiben. Für wieviele Jahre kann ich den ausgegebenen Betrag abschreiben?
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 14.07.2010 14:52
 


THEMA:  Geschäftseinrichtung - Kleinunternehmer
Grundsätzlich ist die Nutzungsdauer (ND) zu schätzen. Wir nehmen bei Möbeln normalerweise 10 Jahre. Es wird aber keine Probleme geben, wenn die geschätzte ND zwischen 5 und 20 Jahren liegt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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