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Verfasst von: Nora am 14.07.2010 17:58
 


THEMA:  Rückzahlung von Notstandshilfe wegen Selbstständigkeit?
Guten Tag,
ich war die erste Hälfte des Jahres beim AMS gemeldet und habe Notstandshilfe bezogen. Ab Juli bin ich abgemeldet, und selbstständig tätig ohne Gewerbeschein.

Mit welchen Rückzahlungs-Kosten muss ich nächstes Jahr rechnen, die sich aufgrund meiner Einkommenststeuererklärung ergeben? 

Könnte es theoretisch sein, dass ich die ganzen 6 Monate Notstandshilfe aus dem 1.Halbjahr zurückzahlen muss, nur weil ich jetzt in der 2.Hälfte des Jahres verdiene und damit über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen bin?

Vielen Dank für Ihre Antworten,
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.07.2010 13:35
 


THEMA:  Rückzahlung von Notstandshilfe wegen Selbstständigkeit?
Nein, Sie müssen nur beweisen können, dass Sie mit Ihrer Tätigkeit erst nach Ende des Notstandshilfenbzuges begonnen haben.
Verfasst von: Ing. Harald Kopper am 09.09.2019 17:03
 


THEMA:  Rückzahlung von Notstandshilfe wegen Selbstständigkeit?

Sg D+H,

ich habe Notstandshilfe in WIen Simmering beim AMS bezogen, habe aber auch einen aktiven Gewerbeschein (Handel) gehabt. Monatlich habe ich den Bericht über meinen Umsatz abgegeben. Laut Ermittlungsverfahren vom AMS, kam heraus, dass ich ein auf Anspruch der Notstandshilfe ausschließendes Einkommen hatte. Nach meinem Umzug nach NÖ muß ich 10.737.- an das AMS Niederösterreich zurückzahlen.  

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