Verfasst von:
ipaarte am
15.07.2010 16:08
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THEMA: Vermietung eines PKW´s an selbständige Ehegattin |
Hallo liebe Forumsgemeinde!
Meine Ehefrau ist als Kleinunternehmerin im Kurierdienst tätig. Ich bin Beamter im Ruhestand und (arbeite) führe im Rahmen der "familienhaften Mitarbeit" mit meinem 1.eigenen, älteren PKW-Kombi für meine Ehegattin Fahraufträge durch. Dafür erhalte ich als lohnsteuerfreie Aufwandsentschädigung, bis max. 30000 Kilometer/jährlich, das amtliche Kilometergeld.
Meine Frage ist nun, ob ich meiner Frau für die Verwendung im gewerblichen Betrieb unter den Voraussetzung der "Fremdenüblichkeit" und Einhaltung eines rechtsgültigen Vertragsabschlusses, meinen zweiten, noch fast neuwertigen PKW zu marktüblichen Konditionen (zum Beispiel: 0,30 Euro/per gefahrenen Kilometer) vermieten darf und sie diese Kosten plus Treibstoffkosten als Betriebsausgabe absetzen kann?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!
Liebe Grüße
ipaarte |
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
16.07.2010 15:36
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THEMA: Vermietung eines PKW´s an selbständige Ehegattin |
Selbstverständlich "dürfen" Sie Ihren PKW - an wen auch immer - vermieten. Ihr Gewinn aus Vermietung ist jedoch (grundsätzlich) einkommensteuerpflichtig und der Umsatz aus Vermietung (grundsätzlich) umsatzsteuerpflichtig. |
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
16.07.2010 15:39
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Verfasst von:
ipaarte am
16.07.2010 16:09
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THEMA: Vermietung eines PKW´s an selbständige Ehegattin |
Danke, für die raschen hilfreichen Antworten!
Da ich per Kilometer nur maximal 0,30 Euro/km an Mietkosten verrechne, sind meine tatsächlichen Kosten für den PKW höher und es entsteht kein versteuerbarer Gewinn. Da ich außer meiner Pension über kein Einkommen verfüge und auch der erzielte Umsatz aus gegenständlicher Vermietung weit unter der Grenze der Kleinunternehmer - Regelung liegt, nehme ich an, dass ich auch diesbezüglich keine Probleme bekomme.
Nochmals vielen herzlichen Dank,
Josef |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.07.2010 06:23
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THEMA: Vermietung eines PKW´s an selbständige Ehegattin |
Lieber Herr Josef,
Wenn Ihre Gattin selbständig ist und Sie ihr das Auto vermieten, dann wäre es doch absolut sinnvoll, wenn Sie das mögliche Kilometergeld von EUR 0,42 / km an sie verrechnen - oder? Für Sie ist es kein Einkommen, da Sie damit nicht gewerblich tätig sind und für Ihre Gattin sind es höhere Ausgaben.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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Verfasst von:
Josef am
06.08.2010 18:11
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THEMA: Vermietung eines PKW´s an selbständige Ehegattin |
Liebe Frau Hochweis!
Danke für Ihren Tipp. Aber das Problem besteht in der Tatsache, dass ich im Veranlagungsjahr mit meinem anderen Auto, also dem 1. PKW schon bis jetzt 30000 Km für meine Frau gefahren bin und sie mir diese Kilometer als lohnsteuerfreie Aufwandsentschädigung mit 0,42 Euro/km ausbezahlt hat.
Ich sah die Lösung eben darin, dass ich nun mein zweites, neues Auto unter den Bedingungen der "Fremdüblichkeit" mittels ordnungsgemäßen Mietvertrag (Langzeitmiete / vier Monate) an sie vermiete. Der Mietpreis ist für Langzeitmiete marktüblich, liegt aber insgesamt auf den Kilometer zurückgerechnet noch unter dem Satz des amtlichen Kilometergeldes von 0,42 Euro. Somit liegt also das Einkommen aus dieser Vermietung jedenfalls unter jenem Betrag, den ich bei Verrechnung des Kilometergeldes erhalten würde, und erwächst daraus auch kein Gewinn. Außerdem wäre auch noch ein Gewinn unter 730,- Euro jährlich möglich.
Ich hoffe ich liege richtig,
mfG Josef |
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Verfasst von:
Josef am
06.08.2010 18:15
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THEMA: Vermietung eines PKW´s an selbständige Ehegattin |
Liebe Frau Hochweis!
Danke für Ihren Tipp. Aber das Problem besteht in der Tatsache, dass ich im Veranlagungsjahr mit meinem anderen Auto, also dem 1. PKW schon bis jetzt 30000 Km für meine Frau gefahren bin und sie mir diese Kilometer als lohnsteuerfreie Aufwandsentschädigung mit 0,42 Euro/km ausbezahlt hat.
Ich sah die Lösung eben darin, dass ich nun mein zweites, neues Auto unter den Bedingungen der "Fremdüblichkeit" mittels ordnungsgemäßen Mietvertrag (Langzeitmiete / vier Monate) an sie vermiete. Der Mietpreis ist für Langzeitmiete marktüblich, liegt aber insgesamt auf den Kilometer zurückgerechnet noch unter dem Satz des amtlichen Kilometergeldes von 0,42 Euro. Somit liegt also das Einkommen aus dieser Vermietung jedenfalls unter jenem Betrag, den ich bei Verrechnung des Kilometergeldes erhalten würde, und erwächst daraus auch kein Gewinn. Außerdem wäre auch noch ein Gewinn unter 730,- Euro jährlich möglich.
Ich hoffe ich liege richtig,
mfG Josef |
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