Verfasst von:
Timur am
19.07.2010 09:31
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THEMA: Einkommenssteuer + Pauschale |
Guten Tag, ich habe zwei Fragen:
1. falls ich sowohl auf Werkvertragsbasis als auch als Angestellter (1 Monat) gearbeitet habe - gibt für mich da die 11000 oder 12000 euro Grenze für die einkommenssteuer?
2. Ich habe im Zuge des Freien Dienstnehmers 17,62 % Abgaben gezahlt. falls ich nun die 12 % Pauschale für die Betriebsausgaben wähle, rechne ich diese vom Bruttobetrag weg den ich verdiente und "ignoriere" (Aussage vom FA Beamten) somit die 17,62 % oder erst um den um die Versicherungszahlungen bereinigten Betrag?. Falls dies nämlich so ist, dann kann ich nicht nachvollziehen wozu es die 12% überhaupt gibt da diese Option ja nur Sinn machen würde falls man auf Werkvertragsbasis arbeitet und unter der SVA Pflichtigen Grenze verdient, da ja die SVA Zahlungen oder die 17,62 % beim FD ohnehin höher sind. Habe ich da etwas falsch Verstanden? Bitte um Hilfe Danke |
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Verfasst von:
Timur am
19.07.2010 10:03
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THEMA: Einkommenssteuer + Pauschale |
Die erste Frage hat sich bereits geklärt.
Die zweite Frage einwenig einfacher formuliert: Sind in den Betriebsausgaben (pauschale 12%) die 17,62 % vom freien Dienstnehnmer berücksichtigt oder nicht? Beispiel: Bruttoverdienst FD € 20000, Netto: € 17000 (um die 17,62% bereinigt) => Falls ich die Pauschale 12 % abziehen will tue ich das von 17 oder 20000?
Vielen Dank
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.07.2010 06:17
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THEMA: Einkommenssteuer + Pauschale |
Lieber Herr Timur,
ad 1. beide Einkommen (Gewinn und GEhalt) werden zusammen genommen und die ersten 11.000,-- sind steuerfrei
ad 2. die "Abgaben" die Sie bezahlt haben waren Sozialversicherungsbeiträge, die sind zur Betriebsausgabenpauschale zusätzlich abzugsfähig. Sie rechnen die Betriebsausgabenpauschale vom Umsatz (daher ohne vorherige Reduktion), aber eben vom Umsatz und NICHT vom GEhalt, das bleibt hier noch ganz außer Betrachtung. Die Pauschale ist gedacht für : Büromaterial, Telefonate, Fahrtkosten, Durckmaterial, Werbeaufwand, .......
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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