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Verfasst von: Timur am 19.07.2010 09:31
 


THEMA:  Einkommenssteuer + Pauschale

Guten Tag, ich habe zwei Fragen:

1. falls ich sowohl auf Werkvertragsbasis als auch als Angestellter (1 Monat) gearbeitet habe - gibt für mich da die 11000 oder 12000 euro Grenze für die einkommenssteuer?

2. Ich habe im Zuge des Freien Dienstnehmers 17,62 % Abgaben gezahlt. falls ich nun die 12 % Pauschale für die Betriebsausgaben wähle, rechne ich diese vom Bruttobetrag weg den ich verdiente und "ignoriere" (Aussage vom FA Beamten) somit die 17,62 % oder erst um den um die Versicherungszahlungen bereinigten Betrag?.
Falls dies nämlich so ist, dann kann ich nicht nachvollziehen wozu es die 12% überhaupt gibt da diese Option ja nur Sinn machen würde falls man auf Werkvertragsbasis arbeitet und unter der SVA Pflichtigen Grenze verdient, da ja die SVA Zahlungen oder die 17,62 % beim FD ohnehin höher sind. Habe ich da etwas falsch Verstanden? Bitte um Hilfe
Danke

Verfasst von: Timur am 19.07.2010 10:03
 


THEMA:  Einkommenssteuer + Pauschale

Die erste Frage hat sich bereits geklärt.

Die zweite Frage einwenig einfacher formuliert: Sind in den Betriebsausgaben (pauschale 12%) die 17,62 % vom freien Dienstnehnmer berücksichtigt oder nicht? Beispiel: Bruttoverdienst FD € 20000, Netto: € 17000 (um die 17,62% bereinigt) => Falls ich die Pauschale 12 % abziehen will tue ich das von 17 oder 20000?

Vielen Dank

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.07.2010 06:17
 


THEMA:  Einkommenssteuer + Pauschale
Lieber Herr Timur,

ad 1. beide Einkommen (Gewinn und GEhalt) werden zusammen genommen und die ersten 11.000,-- sind steuerfrei

ad 2. die "Abgaben" die Sie bezahlt haben waren Sozialversicherungsbeiträge, die sind zur Betriebsausgabenpauschale zusätzlich abzugsfähig. Sie rechnen die Betriebsausgabenpauschale vom Umsatz (daher ohne vorherige Reduktion), aber eben vom Umsatz und NICHT vom GEhalt, das bleibt hier noch ganz außer Betrachtung.
Die Pauschale ist gedacht für :
Büromaterial, Telefonate, Fahrtkosten, Durckmaterial, Werbeaufwand, .......

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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