Verfasst von:
naomi am
20.07.2010 10:23
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THEMA: Krippenbau |
Ein Bekannter ist Krippenbauer...bis jetzt war es sein Hobby...nun möchte er es anmelden, weil Aufträge rein flattern...er wird auf jeden Fall mit dem Gewinn unter der Geringfügikeit bleiben.
Ich denke aber, dass es sich hier nicht um Handwerk handelt, sondern um Kunstgewerbe.
Wo und wie muss er sich da anmelden? Wie ist die Vorgehensweise?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
27.07.2010 10:11
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THEMA: Krippenbau |
Liebe Frau Naomi,
Es ist vermutlich ein "Kunsthandwerk" aber ich würde es schon als gewerbliche Tätigkeit sehen, zumal - so wie Sie schreiben - die Aufträge herein flattern. Und genau daran unterscheiden sich Künstler und gewerbliche Tätigkeit. Vor allem, wenn er sich auf Krippenbau spezialisiert hat, sehe ich eine Anmeldung als Künstler schwer haltbar.
Anmeldung muss somit erfolgen bei der Wirtschaftskammer zur Erlangung eines GEwerbescheines, bei der SVA für die Sozialversicherung mit gleichzeitigem Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit und beim Finanzamt.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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