Verfasst von:
naomi am
20.07.2010 10:27
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THEMA: Individueller Befähigungsnachweis |
Ich habe ein Gutachten von einem gerichtlich beieideten Sachverständigen machen lassen und das bei der BH für den Bescheid zur Zulassung des Handwerks abgeben. Ich habe dafür 1.800,- Euro gezahlt. Der Sachverständige sagt, dass es genügt, wenn er dieses Gutachten verfasst hat. Nun stellt sich die BH quer und will noch alle möglichen Zeugnisse zusätzlich, weil sie sagen, dass das nicht reicht. Kann das sein? Wozu lässt man dann ein teures Gutachten machen wenn nicht mal ein gerichtlich beeidteter Sachverständiger was zu melden hat - scheinbar. Was soll ich jetzt tun? Die sind scheinbar nicht sehr positiv eingestellt-ich denke also, dass jedes Schreiben denen zuwenig sein wird.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
27.07.2010 10:31
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THEMA: Individueller Befähigungsnachweis |
Liebe Frau Naomi,
ich bin etwas ratlos - worüber schreiben Sie hier denn? Welcher Befähigungsnachweis, was hat der Buchhalter damit zu tun, oder meinten Sie die Bezirkshauptmannschaft? Was wollen Sie denn erlangen? Was verlangt sie und was möchten Sie?
Wenn es um GEwerbeangelegenheiten geht, dann kann Ihnen meinstens sehr kompetent und kostenfrei die Wirtschaftskammer helfen.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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