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Verfasst von: Doppelte Haushaltsfuerhung moeglich? am 23.07.2010 14:08
 


THEMA:  doppelte Haushaltsfuerhung
Ich arbeite seit einem Jahr in einem anderen Bundesland und musste deshalb aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Freund ausziehen. Er musste dann einen anderen noch studierenden Mitbewohner angeben um die Wohnung (in einem Studentenheim) behalten zu koennen. Trotzdem bin ich natuerlich jedes Wochenende bei ihm gewesen und alle gemeinsamen Moebel sind in der Wohnung geblieben. Geheiratet haben wir in diesem Jahr auch falls das einen Unterschied macht.
Kann ich nun die Kosten fuer meine kleine Garconniere in der anderen Stadt im Zuge einer doppelten Haushaltsfuehrung (die ja im Endeffekt vorlag) geltend machen oder nicht? Welche Nachweise braucht man dafuer? Konkret ginge es dabei auch wirklich nur um 1 Jahr da wir jetzt in der neuen Stadt wieder eine gemeinsame Wohnung haben, da das eine Jahr aber eine relativ grosse finanzielle doppelbelastung dargestellt hat, waers natuerlich super wenn man da Steuererleichterung bekommen wuerde.
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