Verfasst von:
Markus am
27.07.2010 12:07
|
|
THEMA: Werbungskosten Arbeitnehmerveranlagung |
Hallo,
ich habe bei der ANveranlagung 2009 belegbare Weiterbildungskosten angegeben. 2010 mein AG mir einen Teil zugeschossen. Muss der bei der ANveranlagung 2009 berücksichtigt werden?
|
|
|
Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
27.07.2010 12:38
|
|
|
Verfasst von:
Markus am
27.07.2010 13:39
|
|
|
Verfasst von:
andreasdf am
01.08.2010 10:35
|
|
THEMA: Werbungskosten Arbeitnehmerveranlagung |
Im außerbetrieblichen Bereich gilt doch das Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Ich hätte gesagt dass die Veranlagung 2009 passt, weil ja auch die Ausgaben in 2009 tatsächlich getätigt wurden.
Der Zuschuss vom Arbeitgeber sollte dann 2010 versteuert werden. Ich nehm sogar an, dass das der Zuschuss 2010 vom Arbeitgeber versteuert wurde. Schau mal auf den Lohnzettel, ob der Zuschuss steuerpflichtig ausbezahlt wurde.
|
|
|
|