Ein Dienstnehmer war z.B. 3 Wochen im April beschäftigt. Im Zuge eines Streitfalls, entschieden im Juli, ist Lohn nachzuzahlen. Wie ist dieser Umstand im Rahmen der Lohnverrechnung rein technisch abzuwickeln, z.B. gegenüber der Gebietskrankenkasse und dem Finanzamt?
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