Verfasst von:
Lloyd am
29.07.2010 16:10
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THEMA: Pflichtpraktikum |
S.g. Damen und Herren,
zurzeit aboslviere ich mein Pflichtpraktum im Rahmen meines Studiums. (BWL)
Um eine Entlohnung zu bekommen, muss ich dem Unternehmen eine Rechnung
stellen.
Meine Fragen:
Wie muss diese Rechnung aussehen?
Muss ich Umsatzsteuer verrechnen?
Muss ich Sozialversicherung, Pensionsversicherung... etc. zahlen?
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Besten Dank im Voraus
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Verfasst von:
Franz W. Bernhardt am
02.08.2010 09:32
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THEMA: Pflichtpraktikum |
Es handelt sich offenbar um einen Dienstvertrag, deshalb hat Sie der Dienstgeber bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden und eine Personalabrechnung durchzuführen. Sie brauchen keine Rechnung ausstellen. |
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Verfasst von:
Lloyd am
02.08.2010 10:38
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THEMA: Pflichtpraktikum |
Vielen Dank für die Antwort.
Im Praktikantenvertrag steht "erhält der Praktikant vom Arbeitgeber keine finanzielle Vergütung"
Die finanzielle Entschädigung ist eine Zusatzvereinbarung, welche ich über eine Honornote bekomme.
Auch steht im Vertrag, dass ich keinen arbeitsrechlichen Bestimmungen unterliege und keine Arbeitspflicht besteht.
Handelt es sich trotzdem um einen??
Besten Dank im Voruas |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
02.08.2010 10:43
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THEMA: Pflichtpraktikum |
Lieber Herr Lloyd,
Nun, das mit der Honorarnote ist eine sonderbare Sache, denn wenn Ihnen für Ihre Arbeit kein Entgelt zusteht, worüber sollen Sie dann eine Honorarnote schreiben? Wenn es sich um ein "Taschengeld" für die Tätigkeit handelt, dann wäre dieses dennoch über die Lohnverrechnung ab zu wickeln.
Vielmehr würde ich sagen, dass Sie da vielleicht ein "Schreiben" an die Firma mit dem Ersuchen um "Subvention für das STudium" oder "... für das Pflichtpraktium" ansuchen. Denn wie gesagt - für die Leistung wurde ja KEIN Entgelt vereinbart, also kann auch keine Honorarnote zu stellen sein.
Dafür gilt: - keine Umsatzsteuer (da keine Leistung) - Keine Abgaben, da es sich um eine Form eines "Stipendiums" handelt
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA |
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Verfasst von:
Lloyd am
02.08.2010 11:38
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THEMA: Pflichtpraktikum |
Recht herzlichen Dank für die Antwort.
Im Praktikantevertrag steht: für die Dauer des Praktikums erhält der Praktiant vom Arbeitgeber keine finanzielle Vergütung.
Die "Aufwandsentschädigung" wurde im Nachhinein ausgemacht, steht aber nicht im Vertrag. Mir wurde nur gesagt, dass ich eine Rechnung/Honorarnote schreiben muss.
Wenn ich das jz richtige Verstanden habe, schreibe ich einfach statt Rechnung - "Subvention für das Pflichtpraktikum" und muss dafür auch keine SV Beträge zahlen.??
Besten Dank im Voraus Lloyd |
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