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Verfasst von: Thomas Steiner am 02.08.2010 14:06
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung von 2009 ggü. 2008 vorziehbar?
Guten Tag,

ich stehe leider vor der unglücklichen Situation, dass ich die Arbeitnehmerveranlagung 2008 und 2009 noch nicht durchgeführt habe, für 2009 aber in Kürze eine Bestätigung der Arbeitnehmerveranlagung für eine Förderung benötige.

Besteht seitens Finanzamt die Möglichkeit, nur 2009 einzureichen (und 2008 zu einem späteren Zeitpunkt zu machen) oder zumindest darauf hinzuweisen, 2009 zuerst zu bearbeiten, damit ich für 2009 möglichst rasch die Bestätigung erhalte?

Bitte um kurze Info!

Mit freundlichen Grüßen,
T. Steiner
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 05.08.2010 10:30
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung von 2009 ggü. 2008 vorziehbar?
Kurze Info  => JA   :o)

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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