Verfasst von:
Krachler am
02.08.2010 14:55
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THEMA: Honorarnote |
Ich hätte eine Frage zum Thema Honorarnote. Darf ich eine Honorarnote als Privatperson an eine andere Privatperson für die Erstellung einer Homepage ausstellen? Und darf diese auch höher als €750,00 sein wenn ich sie bei meiner Arbeitnehmerveranlagung als sonstige Einkünfte angebe. Gilt bei einer Honorarnote dasselbe Recht wie bei einer Rechnung die nicht bezahlt wird? Das heißt könnte man den Betrag im schlimmsten Fall einklagen?
Vielen Dank im voraus
D. Krachler |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
05.08.2010 10:14
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THEMA: Honorarnote |
Lieber Herr Krachler,
Nun, mit dem Thema "Honorarnoten als Privater" gibt es immer ein grundsätzliches Missverständnis:
Sie sind Privater, wenn Sie sich privat verhalten. Sie sind Unternehmer, wenn Sie sich unternehmerisch verhalten / Geld/Umsatz lukreieren.
Wenn Sie nun also eine Dienstleistung erbringen, dann tun Sie das ja nicht als Privater sondern in dem Fall verkaufen Sie Ihre Leistung - sind also Unternehmer. Und damit haben Sie die vollen Auflagen (Rechnungsausstellung, Erstellung der Einnahmen-Ausgabenrechnung, Meldung an das Finanzamt wenn EUR 730,-- Gewinn / Jahr überschritten werden, Meldung bei der SVA - zumindest als Geringfügiger ...). Es entfällt nur der Gewerbeschein, wenn dies eine Einmalaktion war uns Sie nicht vor haben sich wiederholt im diesem Bereich zu betätigen (Wiederholt = gewerblich = Gewerbescheinpflicht).
Honorarnote = Rechnung, es handelt sich nur um eine andere Bezeichnung.
mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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