Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Markus F. am 02.08.2010 19:30
 


THEMA:  SVA Nachberechnung, Absetzbarkeit wenn selbständige Tätigkeit bereits beendet wurde
Guten Tag,
ich habe hier im Forum gelesen, dass eine Sozialversicherungs(nach)zahlung den Gewinn erst in dem Jahr, in dem sie geleistet wird verringert, d.h. erst nachträglich.

Wie verhält es sich nun, wenn die selbständige Tätigkeit im Folgejahr in welchem die Nachzahlung geleistet wird bereits aufgegeben wurde? Kann ich die Nachzahlung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?
Oder gibt es hier eine andere Möglichkeit?

Immerhin hätte ich ja im Vorjahr weniger Einkommenssteuer bezahlt, wenn die Sozialverischerungsbeiträge gleich gepasst hätten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe,
mfG
Markus
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 05.08.2010 10:16
 


THEMA:  SVA Nachberechnung, Absetzbarkeit wenn selbständige Tätigkeit bereits beendet wurde
Lieber Herr Markus,

Sie erstellen für die nachträglichen Ausgaben aus einer ehemaligen selbständigen Tätigkeit eine "Bilanz" mit Abschluss des Jahres der Betriebsaufgabe. Darin erfassen Sie bereits alle Ausgaben, die noch kommen aber eben noch nicht bezahlt wurden. Damit werden diese Ausgaben bereits im Jahr der Betriebsaufgabe als Ausgabe wirksam. Sollte unerwartet noch eine Nachbelastung erfolgen, dann können Sie im dem jeweiligen Jahr noch eine entsprechende Einkommensteuererklärung abgeben.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.