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Verfasst von: Peter Grabner am 02.08.2010 23:11
 


THEMA:  Nebenberufliche Einnahmen
Ich werde im Jahr 2010 geschätzte nebenberufliche Einnahmen über Microstockportale in der Höhe von etwa 2000 Euro haben. Wenn ich aber 2010 nur etwa 1200 Euro auszahlen lassen. Sind nun diese ausbezahlten 1200 Euro die Berechnungsgrundlage zur Versteuerung, oder die ganzen 2000 Euro Guthaben.
Wenn ich nun noch ein paar Sachen in meine Fotoausrüstung investiere, unter welcher Höhe kann ich diese sofort abschreiben.
Nächstes Jahr ist eine Gewerbeanmeldung geplannt. Dieses jahr möchte ich noch steuerschonend schaffen. 
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 05.08.2010 10:19
 


THEMA:  Nebenberufliche Einnahmen
Lieber Herr Grabner,

Die Einnahmen sind Ihnen mit Gutschrift auf Ihrem Konto bereits zur Verfügung zugeflossen und sind daher bereits mit der Buchung zu versteuern.

Wenn Sie Investitionen tätigen die einzlen unter EUR 400,-- liegen und KEIN zusammengehöriges Wirtschaftsgut darstellen, dann können Sie es sofort zur Gänze abschreiben.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.08.2010 11:20
 


THEMA:  Nebenberufliche Einnahmen

Wenn Sie Investitionen über 400,-- tätigen könenn Sie auch einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend machen.

Einnahmen abzüglich Ausgaben dürfen  730,-- nicht überschreiten.Dann Zahlen Sie keine Einkommensteuer.

www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
Terminvereinbarung unter : 01 533 16 37

Verfasst von: Peter Grabner am 16.08.2010 22:50
 


THEMA:  Nebenberufliche Einnahmen
Danke für die Auskünfte. Kann ich die Ausgaben auch zur Gänze abschreiben, wenn ich noch kein Gewerbe angemeldet habe. Oder geht da nur ein Teil. Ein Gewerbe möchte ich erst mit Jahresbeginn 2011 anmelden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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