Verfasst von:
Student am
04.08.2010 10:27
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THEMA: Einmalige Erfolgsprämie |
Guten Tag!
Wenn jmd. eine Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums absolviert und dafür nach Abschluss bei Erfolg eine Erfolgsprämie bekommt (da im Praktikantenvertrag kein Entgelt vereinbart wurde), zählt diese Erfolgsprämie zum Einkommen für die SV Bemesserungsgrenzen (ca 4000/6000) ?
Mfg
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
04.08.2010 16:19
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THEMA: Einmalige Erfolgsprämie |
Ob vereinbart oder nicht vereinbart - jedes Entgelt ist über die Personalverrechnung abzurechnen, jeder Dienstnehmer bei der Krankenkasse anzumelden. |
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