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Verfasst von: Neuer Selbstständiger am 04.08.2010 13:10
 


THEMA:  Neuer Selbstständiger - Grenzen
Fällt man unter die kleine Grenze mit 4292euro auch, wenn man nur 2-3 Monat auf geringfügiger Basis gearbeitet hat?

besten dank im Voraus
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 04.08.2010 16:16
 


THEMA:  Neuer Selbstständiger - Grenzen
Das Kalenderjahr ist maßgebend.
Verfasst von: Lloyd am 06.08.2010 10:09
 


THEMA:  Neuer Selbstständiger - Grenzen
Was ist zB, wenn ich 2010 meine Arbeitsleitstung erbringe und Hausnummer 5000 euro verdiene und somit sv pflichtig wäre.

Würde ich die SV Pflicht umgehen wenn ich mti dem Dienstgeber vereinbare, dass 4000euro im Jahr 2010 ausgezahtl werden sollen und 1000 euro erst im Jänner 2011. ( Rechnung würde auch im Jänner gestellt werden)


Mfg
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.08.2010 11:14
 


THEMA:  Neuer Selbstständiger - Grenzen
Es gilt jener Betrag,den Sie im Jahr 2010 einnehmen.

Von den Einnahmen dürfen Sie auch Betriebsausgaben absetzen.
Verfasst von: Lloyd am 06.08.2010 12:10
 


THEMA:  Neuer Selbstständiger - Grenzen
Vielen vielen Dank.

Dann werde ich mir einen Teil einfach 201 auszahlen lassen und somit einen Haufen SV Beiträge sparen
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