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Verfasst von: Aladin am 04.08.2010 17:18
 


THEMA:  Putzfrau bei doppelter Haushaltsführung

Guten Tag,

meine doppelte Haushaltsführung Bludenz/Linz ist vom Finanzamt anerkannt und auch bei der ANV berücksichtigt worden.

Meine Fragen:
1. Darf ich mir eine Putzfrau leisten? (ca. 2h/Woche...oder 300Euro/Monat?)
2. In meinem Dienstvertrag steht, dass ich Freitag als Homeofficetag in Linz verbringen kann. Das Finanzamt hat aber eine pauschale veranlagung von 300 Euro für ein Büro in meinem haus nicht anerkannt. Wie mache ich das geschickter?

LG aus Bludenz

Verfasst von: Aladin am 05.08.2010 09:05
 


THEMA:  Putzfrau bei doppelter Haushaltsführung
Nachtrag zur Putzfrau:
meine Putzfrau (eine Bekannte) ist normal berufstätig,
- Wie und wo gibt Sie das Zusatzeinkommen bei der Lohnsteuer an?
- Muss Sie für diese Tätigkeit <300Euro/Monat einen Gewerbeschein holen?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 05.08.2010 10:29
 


THEMA:  Putzfrau bei doppelter Haushaltsführung
Liebe(r) Herr (Frau) Aladin,

zu Ihren Fragen:

1. Ja, sie dürfen sich eine Putzfrau leisten, allerdings ist das eine Privatausgabe und gilt nicht als Werbungskosten. Sie müssen diese entweder mittels Dienstleistungsscheck bezahlen oder eine Lohnverrechnung durchführen. Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn Ihre Bekannte einen Gewerbeschein dafür hat und Sie eine Kopie dieses GEwerbescheines bei sich aufheben.
2. Sie können als Werbungskosten ca. 40 % des PCs, Druckers, Telefons, Internetanschlusses absetzen. Eine Pauschale ist nicht zulässig.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Aladin am 05.08.2010 15:32
 


THEMA:  Putzfrau bei doppelter Haushaltsführung
Danke für die rasche Antwort, ich hoffe ich habe alles richtig verstanden

dh. Putzfrau ist Privatausgabe und daher nicht unter Werbungskosten berücksichtigbar, oder?...Gibt es da keine Ausnahme für doppelte Haushaltsführung.
Kann man mit einem Dienstleistungsscheck OHNE Gewerbeschein putzen?
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.08.2010 16:47
 


THEMA:  Putzfrau bei doppelter Haushaltsführung
Wenn die Wohnung als Ausgabe anerkannt wird, dann sollte auch die Putzfrau anerkannt werden.
Bei Dienstleistungsscheck ist kein Gewerbeschein nötig.
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