Verfasst von:
Conny am
05.08.2010 20:38
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THEMA: Angestellt und Selbstständig |
Hallo zusammen!
Ich habe da mal eine Frage. Ich bin Angestellt (Vollzeit) und möchte ab Herbst auf selbständiger Basis bei einem Zeitaufwand von etwa 10 Stunden die Woche etwas dazuverdienen. Welche Möglichkeiten gibt es? Selbstständig oder neue Selbstständige oder ? Ich hab den Unterschied noch nicht ganz verstanden ...
Ich denke aber das mein Nebenverdienst nicht unter die geringfügigkeiktsgrenze fallen wird. Wie sieht das aus mit Sozialversicherung? Ich bin ja eigentlich schon versichert, muss ich das trotzdem nochmal melden? Was bekommt das Finanzamt von mir?
Ich habe gehört das ich ca. die hälfte, nehmen wir als beispiel summe der rechnungen 10.000,-- Euro - ungefähr 5.000,-- Euro an die Sozialversicherung und ans Finanzamt zurückbezahlen muss. Dann rentiert sich die Sache ja schon fast nicht mehr wenn ich die Hälfte wieder hergeben muss ...
Kann mich bitte jemand aufklären, ich blicke nicht mehr durch ...
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
06.08.2010 08:54
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THEMA: Angestellt und Selbstständig |
Ob Neue Stelbstständige oder Gewerbebetrieb oder ..... hängt von der Tätigkeit ab - das ist aber nicht wirklich relevant. Sozialversicherung - jeder verdiente EURO ist sozialversicherungspflichtig. Bei unselbstst. Tätigkeit via Gebietskrankenkasse, bei selbstst. Tätigkeit via SVA. Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom Gesamteinkommen (inkl. Gehalt) ab, weil in Ö ein progressiver Einkommensteuertarif Anwendung findet. Die SV-Beiträge für die selbstst. Tätigkeit betragen ca. 25 % des steuerpfl. Gewinnes. |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
06.08.2010 11:11
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Verfasst von:
Ich wieder :) am
06.08.2010 11:13
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THEMA: Angestellt und Selbstständig |
Was ist zB, wenn ich 2010 meine Arbeitsleitstung erbringe und Hausnummer 5000 euro verdiene und somit sv pflichtig wäre.
Würde ich die SV Pflicht umgehen wenn ich mit dem Dienstgeber vereinbare, dass 4000euro im Jahr 2010 ausgezahlt werden sollen und 1000 euro erst im Jänner 2011. ( Rechnung würde auch im Jänner gestellt werden)
Mfg |
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Verfasst von:
Simone am
14.08.2010 19:36
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THEMA: Angestellt und Selbstständig |
Angestellte zahlen SV. Wenn man noch zusätzlich selbstständig wird..... ....wenn man unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt mit dem Jahresgewinn dann um Bereiung bei der gewerblichen SV ansuchen ....wenn der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit über der Geringfügigkeit ist, dann um Differenzvorschreibung ansuchen... das ist mein Tipp.... Bei WKO oder auch SV unter Mehrfachversicherung nachschlagen!
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