Verfasst von:
Wolfgang am
08.08.2010 10:00
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THEMA: Anstellung + Unternehmensgründung? |
Hallo,
<br /><br /><br />ich bin Vollzeit angestellt und verdiene hierbei grob 40.000 Euro Brutto/Jahr.<br />In meiner Freizeit handle ich mit Aktien und verdiene damit jährlich ca. 10.000 Euro dazu.<br />Nun meine Frage:<br />Wenn ich nebenberuflich ein Unternehmen gründen würde, könnte ich mir dadurch steuerliche Vorteile in Sachen Spekulationssteuer rausholen?<br />Bzw. ab welchen jährlichen zuverdienst durch Aktien würde sich eine Gründung eines Unternehmens nebenberuflich auszahlen?<br /><br /><br />Vielen Dank im voraus,<br />WolfgagF1385<br /><br /> |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
09.08.2010 15:07
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THEMA: Anstellung + Unternehmensgründung? |
Wenn Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen,dann dürfen Sie Betriebsausgaben absetzen. Die Gründung einer Einzelfirma ist kaum mit Kosten verbunden.
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Verfasst von:
Wolfgang am
10.08.2010 08:33
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THEMA: Anstellung + Unternehmensgründung? |
Dh. der einzige Vorteil ist, dasz man Betriebsausgaben absetzen kann? Am Steuersatz wuerde das nichts aendern? Auch wenn ich die Gewinne aus Aktienspekulation immer wiederveranlage? Danke, Wolfgang
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Verfasst von:
dermuch am
10.08.2010 10:41
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THEMA: Anstellung + Unternehmensgründung? |
damit sie gewinne wiederveranlagen können, müssen diese erst realisiert werden, was wiederum heißt, auf ihrem konto ist geld eingetroffen. ;-)
wenn sie aktien usw. ein jahr im besitz haben, vor wiederveräußerung, müssen sie nicht versteuern werden, ansonsten sind davon 50% speck fällig.
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Verfasst von:
dermuch am
10.08.2010 10:53
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THEMA: Anstellung + Unternehmensgründung? |
sorry - die 50% stimmen nicht mehr.
Wie werden die Spekulationseinkünfte ermittelt?
Die Ermittlung der Einkünfte hat für jedes Spekulationsgeschäft gesondert zu erfolgen. Ab 2007 gilt:
Verkaufserlös
- Anschaffungskosten
- Herstellungsaufwendungen
- Instandsetzungsaufwendungen, soweit nicht bereits bei Vermietung und Verpachtung abgesetzt
- Werbungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung
+ Absetzung für Abnutzung (AfA), die bereits bei Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgesetzt worden ist
+ steuerfreie Subventionen
= Spekulationsgewinn/-verlust |
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Verfasst von:
Wolfgang am
10.08.2010 11:07
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THEMA: Anstellung + Unternehmensgründung? |
ok, und dieser Spekulationsgewinn ist nun Steuerpflichtig.
Meine Frage ist nun, ist der Steuersatz ein anderer wenn ich ein Unternehmen Gründe (Einzelnunternehmen, Gmbh...), oder ist der Spekulationsgewinn immer gleich zu versteuern?
Vielen Dank |
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Verfasst von:
wolfgang am
10.08.2010 11:11
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Verfasst von:
Wolfgang am
10.08.2010 11:13
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
10.08.2010 12:00
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