Verfasst von:
Gudrun am
12.08.2010 13:07
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THEMA: Steuerschuld Deutschland/Österreich |
Hallo,
ich arbeite bei einem deutschen Dienstleistungs-Unternehmen, das eine Anfrage aus Österreich bekommen hat. Nun wissen wir nicht, wo im Falle eines Auftrags die Steuerschuld entstehen würde und wer diese wo zu begleichen hätte.
Hier der Fall: Ein Österreichischer Energie-Anlagenbauer (A) schickt einem deutschen Dienstleistungsunternehmen (B) einen Auftrag über Dienstleistungen (technische Berechnungen), Montagearbeiten, Lieferung des Montagematerials, Überwachung der Montage auf einer einer neu zu bauenden Anlage in Österreich. Das Unternehmen B beauftragt wiederum einen deutschen Subunternehmer (C) mit der Montage und der Lieferung des Montagematerials. Das Montagematerial wird aus Deutschland eingeführt.
Was muss nun C (an B) auf seine Rechnungen schreiben ? Und was muss B (an A) auf seinen Rechnungen ausweisen.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Gudrun
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
17.08.2010 07:44
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THEMA: Steuerschuld Deutschland/Österreich |
Liebe FRau Gudrun,
Leistungen, die im Zusammenhang mit Grundstücken stehen sind dort steuerpflichtig, wo das Grundstück liegt. Im Baubereich kommt - zumindest in Österreich - das Reverse-Charge-System zu tragen, wobei alle im Baubereich mit Verweis darauf ohne Ust verrechnen und der letzte Baugewerbetätige dann die Rechnung mit Ust an den Endkunden stellt.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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