Verfasst von:
Michael Seidl am
16.08.2010 12:26
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THEMA: Zuverdienst mit Vollzeitarbeit |
Ich bin Vollzeit beschäftigz und betreibe in meiner Freizieit einige Web-Projekte, jetzt wollen immer mehr Leute einen werbeplatz kaufen, und fragen nach einer Rechnung, es handelt sich anfaänglich um ca. 40-50 Euro pro Stück, muss ich da schon ein Nebengewerbe anmledne, kann ich als Privatperson eine Rechnung schreiben, muss ich das Versteueren oder irgendwo melden?
mfg
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
16.08.2010 16:55
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THEMA: Zuverdienst mit Vollzeitarbeit |
Im Prinzip müssen Sie jede selbständige Tätigkeit dem Finanzamt melden und einen Gewerbeschein lösen.
Einkommensteuer zahlen Sie erst, wenn Ihr Gewinn 730,-- jährlich übersteigt.
Ein Rechnung dürfen Sie schreiben,aber ohne Ust. |
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Verfasst von:
johannes am
17.08.2010 21:00
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