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Verfasst von: Michael Seidl am 16.08.2010 12:26
 


THEMA:  Zuverdienst mit Vollzeitarbeit
Ich bin Vollzeit beschäftigz und betreibe in meiner Freizieit einige Web-Projekte, jetzt wollen immer mehr Leute einen werbeplatz kaufen, und fragen nach einer Rechnung, es handelt sich anfaänglich um ca. 40-50 Euro pro Stück, muss ich da schon ein Nebengewerbe anmledne, kann ich als Privatperson eine Rechnung schreiben, muss ich das Versteueren oder irgendwo melden?

mfg
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.08.2010 16:55
 


THEMA:  Zuverdienst mit Vollzeitarbeit
Im Prinzip müssen Sie jede selbständige Tätigkeit dem Finanzamt melden und einen Gewerbeschein lösen.

Einkommensteuer zahlen Sie erst, wenn Ihr Gewinn 730,-- jährlich übersteigt.

Ein Rechnung dürfen Sie schreiben,aber ohne Ust.
Verfasst von: johannes am 17.08.2010 21:00
 


THEMA:  Zuverdienst mit Vollzeitarbeit
wie ist das mit der sozialversicherung , unfallversicherung, usw. da ich ja bereits sozialversicherung zahle

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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