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Verfasst von: Peter am 16.08.2010 19:56
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung bei Freiem Dienstnehmer - bitte um Hilfe!!!
Hallo!

Ich bin 2009 freier Dienstnehmer gewesen als Promotor.
Jetzt bekomme ich einen Brief vom Finanzamt, ich sei mit der Einkommensteuererklärung in Verzug. Die müsse ich jetzt machen.
Ich dachte, dass wenn ich unter 10000 Euro bin, eh keine Steuer anfällt und ich da auch nichts machen muss.
Jetzt habe ich einen Bammel, weil ich mich mal eingeloggt habe bei Finanzonline und nicht weiß, wo ich da was eintragen muss?
Ich bin also Freier Dienstnehmer gewesen.
Ich hab als Entgelt 9499,33 Euro, dann bei Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung 769,05 Euro und bei "an die Vorsorgekasse geleistete Beiträge" 82,79 Euro.
Welcher Betrag ist jetzt also mein Einkommen und in welche von diesen Feldern muss ich da was eintragen?
Ich hab auch Kilometergeld bekommen (das sollte bei den 9499,33 Euro dabei sein) - ich weiß aber genau die Zahl nicht mehr - kann ich das irgendwie über den Betrag der Sozialversicherung herausrechnen?
WO muss ich das dann eintragen und muss da ein Minus vor die Zahl?

Mei, VIELEN VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!!!!!


Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.08.2010 07:54
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung bei Freiem Dienstnehmer - bitte um Hilfe!!!
Lieber Herr Peter,

Wenn Sie außer der Tätigkeit als Promoter kein Einkommen hatten, dann wird auch keine Steuer anfallen. Sie müssen allerdings eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen. 

Sie sollten sich professionelle Hilfe holen, die für sie die Daten eingibt bzw. Ihre Unterlagen prüft. Sie müssen vor allem beachten, dass Sie die Einnahmen - die ja bereits nach § 109 gemeldet wurden, daher weiß das Finanzamt ja darüber auch Bescheid - als solches erfasst werden, damit sie nicht doppelt gerecht werden. 

Schreiben Sie an das Finanzamt vorweg ein Ersuchen um Fristerstreckung, und holen Sie sich Hilfe, damit die Erklärung gut funktioniert und auch der Bescheid geprüft wird.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at  
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