Verfasst von:
A.J. am
17.08.2010 14:34
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THEMA: Voraussetzungen für ("Neue") Selbständigkeit im Bereich Grafikdesign |
Guten Tag! Ich beabsichtige, einer gewinnbringenden Tätigkeit im Bereich Grafikdesign nachzugehen (Webdesign, Logodesign, Printdesign..) Ich habe im Juni dieses Jahres maturiert und bin 18 Jahre alt. Im Januar werde ich den Grundwehrdienst ableisten müssen.
In den 4 Monaten bis dahin möchte ich oben genannte Dienstleistungen anbieten, wobei mein Umsatz in dieser Zeit bei monatlich geschätzt 1000 - 1500€ läge. In diesen vier Monaten werde ich eventuell ebenfalls einer arbeitnehmerischen Tätigkeit nachgehen (ob Vollzeit oder geringfügig ist noch nicht sicher), ich bräuchte also Modelle für diese Varianten.
- Was sollte ich anmelden (muss ich überhaupt etwas anmelden?) - Was muss ich bzgl. Rechnungsausstellung beachten (kann ich "Honorarnoten ohne Anmeldung ausschreiben, wenn ich nur unregelmäßig etwas verdiene) - Welche Grenzen sind bezüglich Sozialversicherung zu beachten, vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Arbeit, der ich evtl. nachgehen werde. - Muss ich nach diesen 4 Monaten ein eventuelles Gewerbe abmelden, um keine weiteren laufenden Gebühren während des Präsenzdienstes zahlen zu müssen?
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Verfasst von:
A.J. am
17.08.2010 14:37
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
18.08.2010 10:22
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THEMA: Voraussetzungen für ("Neue") Selbständigkeit im Bereich Grafikdesign |
Lieber Herr A.J.,
Für die Selbständigkeit müssen Sie zur WKO und dort einen Gewerbeschein lösen. Dann melden Sie sich bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft) an und melden dort auch in einem formlosen Schreiben hin, sobald Sie irgendwo zusätzlich angestellt sind, und ebenso melden Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt an.
Wenn Sie voraussichtlich weniger als 4.300 GEwinn haben werden, dann melden Sie vorweg der SVA auch, dass Sie voraussichtlich geringfügig sein werden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dann, wenn Sie noch keine Angestelltentätigkeit haben oder diese auch nur geringfügig ist, NICHT krankenversichert wären!!!
Sie können auf meiner Website eine Information über die korrekte Ausstellung von Rechnungen finden - www.hochweis.at "Ihre Buchhaltung", Tipps&Tricks.
Wenn Sie vorübergehend "aussetzen", dann melden Sie während der Zeit den Gewerbeschein ruhend, dadurch wird auch die SVA gestoppt.
Und letztlich sollten Sie sich einen Erstberatungstermin beim Berater Ihres Vertrauens holen, damit Sie wissen, welche und wie Sie die Belege sammeln sollen, worauf zu achten ist, ....
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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Verfasst von:
A.J. am
18.08.2010 12:57
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THEMA: Voraussetzungen für ("Neue") Selbständigkeit im Bereich Grafikdesign |
Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort! Ich war heute beim Finanzamt und habe das Verf. 24 eingereicht. (Die Dame dort schien allerdings nicht allzu informiert)
Ich glaube meinen Jahresgewinn habe ich etwas überschätzt, vor allem da ich unter der Sozialversicherungsgrenze bleiben möchte (ca. 3XXX €, richtig?)
Muss ich nun zusätzlich einen Gewerbeschein anmelden oder ist das bei einem geringen Gewinn von ~3000€ hinfällig?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.08.2010 09:37
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THEMA: Voraussetzungen für ("Neue") Selbständigkeit im Bereich Grafikdesign |
Lieber Herr A.J.,
Ja, sie müssen einen Gewerbeschein lösen, wenn Sie eine Tätigkeit wiederholt durchführen möchten. Dazu kann Ihnen Ihre Bezirksstelle der Wirtschaftskammer kompetent weiterhelfen und die Formalitäten für Sie vorbereiten.
Und den Erstberatungstermin beim Berater Ihres Vertrauens lege ich Ihnen noch als Herzen, damit Sie wissen, welche und wie Sie die Belege sammeln sollen, worauf zu achten ist, ....
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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