Verfasst von:
Bernhard Schwarz am
17.08.2010 17:49
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THEMA: Gewerbe oder Neuer Selbständiger |
Guten Tag, als Softwareentwickler habe ich bereits ein entsprechendes Gewerbe angemeldet. Nun habe ich die Möglichkeit für ein Unternehmen als Projektmitarbeiter (Koordination, Managementaufgaben, ..) tätig zu werden. Muss ich hierfür ein weiteres Gewerbe anmelden oder fällt das in die Kategorie "Neuer Selbständiger".
Vielen Dank und freundliche Grüße
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
18.08.2010 10:17
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THEMA: Gewerbe oder Neuer Selbständiger |
Lieber Herr Schwarz,
Mit Ihrer Beschreibung würde ich sagen, dass Sie höchstwahrscheinlich entweder echter oder mindestens freie Dienstnehmer sind. Damit würden Sie als freier Dienstnehmer auch bei der Gebietskrankenkasse und NICHT bei der SVA angemeldet werden.
Falls die Firma doch die Inhalte mit Ihnen so defniert, dass Sie rein Selbständiger sind, dann müssten Sie meines Erachtens nach einen Gewerbeschein für Unternehmensberatung lösen. Als Neuer Selbständiger sind Sie nur dann tätig, wenn Sie einmalig etwas machen und keine Wiederholungsabsicht besteht - andernfalls ist fast immer ein Gewerbeschein zu lösen.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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