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Verfasst von: Gerhard Daxberger am 18.08.2010 10:06
 


THEMA:  Heizung
Ich habe gehört, das ich einen neue Heizung bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben darf. Ich habe dazu zwar im Steuerbuch 2010 einges gefunden, bin mir aber nicht sicher unter welchem Punkt ich das im Formular eintragen muss? Im Steuerbuch steht nur RZ531-533 was immer das genau bedeutet ?

Vielleicht hat jemand Rat für mich :-)
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 18.08.2010 10:11
 


THEMA:  Heizung
Lieber Herr Daxberger,

RZ bedeutet RandZiffer der Richtlinien. In der Arbeitnehmerveranlagung erfassen Sie das bei der Wohnraumsanierung.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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