Zahnbehandlungen, Kosten für diversen Zahnersatz sowie Fahrtkosten zum Arzt sind als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt absetzbar. Der Selbstbehalt beträgt zwischen 6% und 12% vom Einkommen, je nach Höhe des Einkommens. Er ist für Alleinerzieher bzw. Alleinverdiener niedriger oder wenn man Kinder hat. Ich würde raten, Anfang nächsten Jahres über Finanz-Online eine Arbeitnehmer-Veranlagung durchzuführen. Bei der Vorausberechnung sieht man, ob es sich lohnt. Mit freundlichen Grüßen Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |