Verfasst von:
Alexandra am
21.08.2010 11:40
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THEMA: Nebentätigkeit/Selbstständigkeit |
Guten Tag, mein Name ist Alexandra und ich bin 29 Jahre alt. Derzeit bin ich als Shop Assistant für 40 Stunden bei meinem Arbeitgeber angestellt. Ich würde mir aber gerne nebenbei ein 2. Standbein aufbauen. Mein Arbeitgeber willigt aber zu einem Gewerbeschein nicht ein. Also eigentlich bekomm ich seid einem halben Jahr keine Antwort auf die Frage danach. Ich würde gerne nebenbei etwas kreatives Ausüben. Ich habe im Internet gelesen das ich ohne Erlaubnis kein kaufmännisches Unternehmen führen darf. Wie sieht es aber mit Grafiker, Künstler oder dergleichen aus? Welche Berufe gibt es die keine kaufmänischen Unternehmen sind? Meine Firma ist ein Bürodienstleiter. Wir machen Druck, Layout, Versand und Verkauf von Büromaterial!
Danke im vorraus für die Antworten, Alexandra |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
23.08.2010 10:23
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THEMA: Nebentätigkeit/Selbstständigkeit |
Liebe Frau Alexandra,
Nun, wenn Sie als Grafiker arbeiten möchten, Ihre Firma ist aber mit Druck und Layout beschäftigt, dann würden Sie ihrem Dienstgeber eventuell Konkurrenz machen ... das dürfen Sie daher ohne seine Zustimmung nicht.
Ich würde Ihnen, wenn Sie kein NEIN erhalten haben - was ja ein halber Sieg ist - raten, dass Sie ein Schreiben aufsetzen, im dem Sie erläutern, was Sie gerne tun wollen, idealerweise noch dazu die Versicherung abgeben, dass Sie garantieren die Kunden nicht zu kontaktieren und Konkurrenzverhältnisse jedenfalls vermeiden werden, und dann als Abschluss schreiben, dass Sie sich erlauben der Einfachkeit halber davon ausgehen würden, dass eine Zustimmung auch durch Stillschweigen gegeben ist, wenn Sie bis ..... keine anders lautende Rückmeldung haben.
Entweder wird damit Ihr Wunsch durch Stillschweigen erfüllt oder Sie erhalten eine Absage und können darauf reagieren - Bedenken ausräumen, Garantien abgeben, Bucheinsicht gewähren, .....
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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