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Verfasst von: alexandra am 23.08.2010 13:59
 


THEMA:  innergemeinschaftliche Erwerbungen
Sehr geehrter Damen und Herren.

Ich bin Szenographin, als Künstlerin ich entwerfe unter anderem Szenenbilder (Film), Bühnenbilder (Theater), Gestaltungen für Events, Ausstellungsgestaltungen oder Corporate Identities.
Ich lebe seit einigen Jahren in Frankreich, bin aber für meine Arbeit immer unterwegs, da ich vorwiegend "mit und für eine Ort" arbeite, und daher vor Ort sein muß.

Da mein "vorwiegender Aufenthaltsort" nicht feststellbar ist, da er sich jährlich ändert, bin ich bisher dabei geblieben, meinen Firmensitz in Wien zu belassen.
Allerdings ergibt sich durch meinen Lebensmittelpunkt Paris,
daß ich viele notwendige Dinge für meine Arbeit in Frankreich erwerbe.
Dazu stelle ich seit Jahren auch einen Antrag auf Rückerstattung der Vorsteuer,
dem immer stattgegeben wurde. Heuer ist dies alles erstmals digital, und ich bin ziemlich überfordert mit den Einbuchungen in Finanzonline...
Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe.



Hier meine Fragen zur "internationalen Steuererklärung" bezüglich innergemeinschaftlicher Erwerbe:


9040 Honorare
ich habe 2 honorarnoten ins ausland mit UID nummer ohne ust gestellt.
muß ich die hier irgendwo anführen ?








9130 Abschreibungen
ich nehme an, daß ich sämtliche hier erworbenen Gegenstände angeben muß,


habe sie zum teil mit vorsteuer erworben,
aber die vorsteuer in einem antrag von Frankreich zurückgefordert:
- keyboard (frankreich)
- batterie für computer (frankreich)
- betriebssystem (frankreich)


habe sie zum teil ohne vorsteuer (unter angabe von UID nummer) erworben:
- computer (frankreich)
- software (england)








9160 Reisekosten
fallen die überhaupt unter "innergemeinschaftliche Erwerbe" ?
- fahrscheine
- taxi
- hotelkosten
- taggelder international
- nächtigungsgelder international





9180 Bürokosten 
fallen die überhaupt unter "innergemeinschaftliche erwerbe" ?
hier habe ich folgende kosten angeführt: 
- internetanschluß
- kosten für mitgliedschaft in einem verband oder netzwerk

beispiel 1: internetanschluß frankreich
26,95 + 3,04 (TVA frankreich) = 29,99 brutto
vorsteuer (TVA) im antrag an frankreich zurückgefordert,
das heißt für die einkommenssteuer verbuche ich hier nur den netto-betrag.
muß ich die kosten von 26,95 jetzt als innergemeinschaftlichen erwerb anführen ?
also 26,95 (netto betrag, kennzahl 070) + 5,39 (20 % - kennzahl 072)
wobei ich die 5,39 € dann wieder unter kennzahl 065 absetzen kann - richtig ?

beispiel 2: Mitgliedschaft Crew United (england)
24,92 € + 3,74 (VAT england) = 28,66 brutto
da ich keinen Antrag auf Erstattung der Vorsteuer aus England gestellt habe,
verbuche ich in der Einkommenssteuer den brutto betrag.
Muss ich die kosten von 24,92 jetzt als innergemeinschaftlichen erwerb anführen ?
also 24,92 (netto betrag, kennzahl 070) + 4,98 (20 % - kennzahl 072)
wobei ich die 4,98 € dann wieder unter kennzahl 065 absetzen kann - richtig ?

beispiel 3:
Beträge, in denen keine Vorsteuer enthalten ist, weil sie von der Vorsteuer befreit sind,
z.B. Mitglied in einem Verband in Frankreich.
Muss ich die kosten von 24,92 jetzt als innergemeinschaftlichen erwerb anführen ?
diese zähle ich in der Summe angegeben in Kennzahl 070 dazu,
ich führe sie dann sofort unter Kennzahl 071 wieder an, weil sie steuerfrei sind ?



9200 Bewirtung, Werbung
Speisen und Getränkekosten in Frankreich, Deutschland, Amsterdam, ...
z.T. Vorsteuer zurückgefordert (Frankreich)
zählen diese Rechnungen zu innergemeinschaftlichen Erwerben ?
muß ich da dann bei jeder Rechnung Speisen (10%) und Getränke (20%) getrennt anführen ?
(kennzahlen 072 und 073)




0230 sonstige Ausgaben
was davon zählt zu innergemeinschaftlichen Erwerben ???:
- porto (ohne vosteuer)
- Ausstellungskataloge
- Fachliteratur
- DVDs
- Sprachkurs (ohne vorsteuer)
- Kinokarten
- Ausstellungsbesuche
- Telefongebühren (Handy Frankreich, Skype)
- Speicherkarten
- Tintenpatronen
- Bürowaren (Papier, Stifte, ..)



Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe !
beste Grüße aus Paris

Alexandra



Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.08.2010 11:48
 


THEMA:  innergemeinschaftliche Erwerbungen
Liebe Alexandra,

Ich fürchte, dass das definitiv zu viel ist für dieses Forum. Auch bin ich mir nicht sicher, ob Sie tatsächlich in Österreich voll steuerpflichtig sind, da Sie ja selbst schreiben, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Paris ist.

Sie sollten daher dringend ein Beratungsgespräch bei einem Berater Ihres Vertrauens konsumieren und sich auch bei den Erklärungen / Rückforderungen helfen lassen.

mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: alexandra am 26.08.2010 11:06
 


THEMA:  innergemeinschaftliche Erwerbungen
dankeschön :)


ACHTUNG - STEUERBERATUNG GESUCHT !


ich suche eine kanzlei, die es mit mir aufnehmen will. standort paris oder wien.
ich habe keine lust auf bewerbungen, die erst stundenlang in büchern nachlesen müssen, um mir eine frage zu beantworten,
das kann ich selbst, dafür möchte ich sie nicht bezahlen.
sie sollten erfahrung im europäischen steuerrecht haben. und erfahrung mit künstlerInnen und neuer selbständigkeit. und mit österreich und frankreich. ... ansonsten sehe ich keine voraussetzung mich gut beraten zu können.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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