Verfasst von:
Stefan am
25.08.2010 13:59
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THEMA: Selbständig in Deutschland und Angestellt in Österreich / Angaben beim Finanzamt |
Folgende Frage:
Muss man bei der Einkommensteuer für selbständige Arbeit das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, das bereits dort besteuert wurde, angeben? Wenn ja rutscht man dann in die entsprechende Steuerklasse nach oben?
Folgenden Eckpunkte: Selbständige Arbeit in Deutschland mit Wohsitz in Deutschland Nichtselbständige Arbeit in Österreich mit Wohnsitz in Österreich, bereits dort versteuert
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
25.08.2010 16:32
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THEMA: Selbständig in Deutschland und Angestellt in Österreich / Angaben beim Finanzamt |
Lieber Herr Stefan,
Ja, es gibt den sogenannten "Progressionsvorbehalt" und unter diesem ist das bereits in einem anderen Land versteuerte Einkommen an zu geben, da sie ja sonst steuerlich günstiger gestellt wären als wenn Sie alles in einem Land verdient hätten.
Das Einkommen selbst wir also nciht mehr versteuert, aber so wie Sie schon sagen, es erhöht den Steuersatz.
mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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Verfasst von:
Alberto am
06.11.2010 14:22
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