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Verfasst von: Martin Kasber am 26.08.2010 11:53
 


THEMA:  nebenberufliche Tätigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin hauptberuflich Angesellter in einer Bank. Nebenberuflich möchte ich in Zukunft gerne ab und zu Kellnern gehen.
Auf was muss ich hierbei achten um am Jahresnende nicht Steuer nachzahlen zu müssen?

Auf was muss ich sonst noch achten? Wie sollte mich mein Arbeitgeber (Nebenberuf) anmelden damit es für mich am steuergünstigsten ist?

Bitte um Hilfe
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.08.2010 12:00
 


THEMA:  nebenberufliche Tätigkeit
Lieber Herr Kasber,

Wenn Sie nebenbei als Kellner arbeiten, dann sind Sie auch als Kellner unselbständig tätig und daher wird sich sowohl eine Lohnsteuer, als vermutlich auch eine SV-Nachzahlung nicht vermeiden lassen.

Legen Sie sich vom Verdienst also einfach etwas dafür auv die Seite.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Elisabeth Norwood am 03.09.2010 10:45
 


THEMA:  nebenberufliche Tätigkeit
Können Sie mir sagen wie viele Prozente die SV und Lohnsteuer ausmachen? Ich verdiene so ca. 400 Euro  im Monat dazu.

Vielen DANK!
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