Liebe zm,
Wenn Sie am Wochnende zu den Eltern fahren, dann gilt das nicht als doppelter Wohnsitz. Wenn Sie in Graz mit Ihrem Lebensgefährten wohnen, dann zählt das als Ihr Wohnsitz im Mittelpunkt Ihre Lebensinteresses..
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |