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Verfasst von: Beatrix am 26.08.2010 21:24
 


THEMA:  geringfügig Beschäftigt
Hallo, hätte folgende Frage:
kann man sich bei zwei Arbeitsstellen als geringfügig Beschäftigt melden?
ich hätte eine geringfügige Arbeitsstelle am Vormittag und die zweite wäre am Abend, geht das denn?
und wie ist das mit der Versicherung? einige meinten das man sich die Vers. selbst einzahlen muss....
Danke! lg Beatrix

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.08.2010 12:06
 


THEMA:  geringfügig Beschäftigt
Liebe Frau Beatrix,

Ja, das kann man machen. Sie werden dann im Jahr darauf mit einer Nachzahlung in der Sozialversicherung rechnen müssen, da Sie in Summe über die Geringfügigkeit kommen. Sie können sich aber, damit Sie versichert sich, schon vorweg "freiwillig Sozialversichern für Geringfügige", der Betrag wird dann auf die Nachforderung angerechnet.

Gehen Sie am Besten auf die Bezirksstelle der Gebietskrankenkasse mit einer Kopie einer Anmeldung und lassen sich dort weiterhelfen.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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