Verfasst von:
Beatrix am
26.08.2010 21:24
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THEMA: geringfügig Beschäftigt |
Hallo, hätte folgende Frage: kann man sich bei zwei Arbeitsstellen als geringfügig Beschäftigt melden? ich hätte eine geringfügige Arbeitsstelle am Vormittag und die zweite wäre am Abend, geht das denn? und wie ist das mit der Versicherung? einige meinten das man sich die Vers. selbst einzahlen muss.... Danke! lg Beatrix
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
27.08.2010 12:06
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THEMA: geringfügig Beschäftigt |
Liebe Frau Beatrix,
Ja, das kann man machen. Sie werden dann im Jahr darauf mit einer Nachzahlung in der Sozialversicherung rechnen müssen, da Sie in Summe über die Geringfügigkeit kommen. Sie können sich aber, damit Sie versichert sich, schon vorweg "freiwillig Sozialversichern für Geringfügige", der Betrag wird dann auf die Nachforderung angerechnet.
Gehen Sie am Besten auf die Bezirksstelle der Gebietskrankenkasse mit einer Kopie einer Anmeldung und lassen sich dort weiterhelfen.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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