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Verfasst von: Susanne Gillmayr am 27.08.2010 14:26
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung
Guten Tag, 


kann man im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch die Kosten für eine Eigentumswohnung (z.B. monatliche Rückzahlungen) steuerlich geltend machen? Oder gibt es diese Möglichkeit nur für Mietwohnungen?


Im Voraus herzlichen Dank für eine Antwort!


Mit freundlichem Gruß
Susanne Gillmayr
Verfasst von: andreasdf am 29.08.2010 08:49
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung
Lohnsteuerrichtlinien sagen: Kauf eine Wohnung: Bei Eigentumswohnungen ist zu prüfen, ob nicht die berufliche Veranlassung durch private Gründe (zB Vermögensschaffung, künftige Wohnvorsorge für Angehörige; vgl. VwGH 14.03.1990, 89/13/0102) überlagert wird. Steht die berufliche Veranlassung im Vordergrund, können die Absetzung für Abnutzung (1,5% pro Jahr), die Betriebskosten und die Einrichtungskosten bezogen auf eine Kleinwohnung (ebenfalls maximal 55 m²) abgesetzt werden.


Die Wohnung muss im Zusammenhang mit der Verlegung des Beschäftigungsortes angeschafft werden. Wenn man sie schon vorher hatte, kann man keine Kosten für dopp Haushaltsführung ansetzen (nur unvermeidbare Mehraufwendungen).
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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