Verfasst von:
Bill am
30.08.2010 12:32
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THEMA: freier Dienstnehmer/ Pauschalbeträge |
Ich bin freier Dienstnehmer neben meinem Studium und fahre zur Arbeit (ca.20 km einfache Strecke). Da ich Famillienbeihilfe beziehe (und Jänner+Februar 2010 Studienbeihilfe), habe ich die Arbeit so eingeteilt das ich nicht über die 8.000 Euro (also der Betrag damit ich die Studienbeihilfe nicht verliere, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge). Jetzt zahl ich dadurch auch keine Steuern.
-Kann man auch wenn man keine Steuer bezahlt, Fahrtkosten bekommen (Pendlerpauschale gibt es für freie DN ja keine)? -Bzw. kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung sonstige Beträge bekommen (aus den Sozialversicherungsbeiträgen?) oder macht es gar keinen Sinn die Arbeitnehmerveranlagung abzuschicken.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
31.08.2010 11:56
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THEMA: freier Dienstnehmer/ Pauschalbeträge |
Lieber Herr Bill,
Nun, wenn Sie keine Steuer zahlen, dann haben Sie auch von der Pendlerpauschale - die ja die Steuer reduzieren würde - nichts. Und zwar deshalb nicht, da Sie als Selbständiger (und das sind Sie als freier Dienstnehmer) KEIN Pendlerpauschale geltend machen können sondern nur Betriebsausgaben für die Fahrt. Daher kann sich daraus auch keine Negativsteuer ergeben, wie bei den Angestellten.
Das gleiche gilt für die Sozialversicherung, auch hier verhält es sich so, dass diese bei Ihnen eine Betriebsausgabe darstellt.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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Verfasst von:
Christien Krall am
11.01.2013 11:24
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