Verfasst von:
Dilek Ada am
03.09.2010 10:46
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THEMA: Teilzeit, geringfügig und freies Gewerbe |
Hallo,
ich habe ein großes Problem und benötige Hilfe :(
Ich bin als Teilzeitsekretärin angestellt und erhalte 1040.- Euro. Seit 2 Wochen bin ich auch gerinfügig beschäftigt und erhalte 366,- Euro. Ab Montag bin ich als neuer selbstständiger tätig und werde monatlich ca. 1040 Euro vergütet bekommen.
Da ich für dieses Jahr unter den 4.200,- Euro bin mache ich mir keine Sorgen bzgl. SV, aber ich würde gerne wissen, wieviel ich mir monatlich auf die Seite legen sollte für die fällige Steuer für das Jahr 2010?
Weiß wer was?
Lg, Dilek |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
03.09.2010 13:21
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THEMA: Teilzeit, geringfügig und freies Gewerbe |
Liebe Frau Dilek,
Aaaaalso,
von den 366,-- legen sie mal monatlich 18 % für die Sozialversicherung (Gebietskrankenkasse) auf die Seite, das werden sie nächstes Jahr nachzahlen müssen, da Sie ja geringfügig UND vollversichert angestellt sind und diese beiden zusammen gerechnet werden.
für die Selbständigkeit melden sie sich bei der SVA an (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft), machen dort dann gleichzeitig (!) einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit. Sie zahlen dann nur ca. EUR 8,-- / Monat für die Unfallversicherung
und von der Steuer: sie können von den Einnahmen noch Ausgaben geltned machen, das sollten sie sich unbedingt Beratung holen, da jeder EURO den Sie bei den Ausgaben eintragen können definitiv schon Steuer spart. Sollten Sie KEINE Ausgaben haben, dann wird mit einer Steuernachzahlung von ca. EUR 2.200,-- zu rechnen sein (von den zusätzlichen, noch unversteuerten Einnahmen in Höhe von ca. 6.000,-- geringfügig plus selbständig).
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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