Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe das Kleinstgewerbe als Dipl. Lebens- und Sozialberaterin angemeldet (max. 3000 Gewinn) und arbeite für 30 Wochenstunden in einem psychosozialen Verein als Angestellte. Einen Antrag auf Befreiung der SVA habe ich bereits gestellt. Ich weiß auch dass ich 1/4-jährlich die Unfallversicherung zahlen muss. Werden von mir allerdings für das Kleinstgewerbe aufgrund des zusätzlichen Angestelltenverhältnis am Jahresende auch Steuern eingefordert?
Vielen lieben Dank für die Bemühungen.
mit freundlichen Grüßen K.T.
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