Leider wurde unsere Arbeitnehmerveranlagung 2009 aufgehoben. Wir verlieren den Alleinverdienerabsetzbetrag da ich (Familie mit 3 Kindern) letztes Jahr ein Einkommen von 6.589 Euro hatte.
Kann ich ein Pendlerpauschale geltend machen wenn ich durch die Betreuungspflicht meiner Kinder (10, 10 und 6 Jahre) verhindert bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln rechtzeitig meinen Arbeitsplatz zu erreichen? Entfernung zum Arbeitsplatz 3,5 km. Entfernung zur nächsten Bushaltestelle ca. 500 m; allerdings sind dort die Fahrtzeiten "absolut unbrauchbar". Entfernung zur anderen BH ca. 1500 m, dort verkehren regelmäßig Busse und ich würde unter die 1,5 h fallen. 1. Jetzt meine Frage: wenn mein Sohn mit dem Kindergartenbus erst um 7:40 abgeholt wird, ich aber Arbeitsbeginn um 8.00 Uhr habe, somit nicht pünktlich mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zu arbeit gelangen kann, ist dies dann "unzumutbar"? 2. Wenn ich dann gegen den Bescheid Einspruch erhebe, kann ich gleichzeitig auch eine "Aufrollung" beantragen, da wir die Kinderbetreuungskosten von 872 Euro (Kindergartenbeitrag) irrtümlich auch nicht geltend gemacht haben? 3. Muß ich dann quasi auch einen Lohnsteuerausgleich machen, um mit Pendlerpauschale und Werbungskosten (Computerankauf) unter die 6.000 Euro Grenze zu fallen?
Danke für ihr Mühe!
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