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Verfasst von: frei am 03.09.2010 22:08
 


THEMA:  Aufhebung Einkommenssteuerbescheid - Verlußt Alleinverdienerabsetzbetrag

Leider wurde unsere Arbeitnehmerveranlagung 2009 aufgehoben. Wir verlieren den Alleinverdienerabsetzbetrag da ich (Familie mit 3 Kindern) letztes Jahr ein Einkommen von 6.589 Euro hatte.

Kann ich ein Pendlerpauschale geltend machen wenn ich durch die Betreuungspflicht meiner Kinder (10, 10 und 6 Jahre) verhindert bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln rechtzeitig meinen Arbeitsplatz zu erreichen?
Entfernung zum Arbeitsplatz 3,5 km. Entfernung zur nächsten Bushaltestelle ca. 500 m; allerdings sind dort die Fahrtzeiten "absolut unbrauchbar". Entfernung zur anderen BH ca. 1500 m, dort verkehren regelmäßig Busse und ich würde unter die 1,5 h fallen.
1. Jetzt meine Frage: wenn mein Sohn mit dem Kindergartenbus erst um 7:40 abgeholt wird, ich aber Arbeitsbeginn um 8.00 Uhr habe, somit nicht pünktlich mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zu arbeit gelangen kann, ist dies dann "unzumutbar"?
2. Wenn ich dann gegen den Bescheid Einspruch erhebe, kann ich gleichzeitig auch eine "Aufrollung" beantragen, da wir die Kinderbetreuungskosten von 872 Euro (Kindergartenbeitrag) irrtümlich auch nicht geltend gemacht haben?
3. Muß ich dann quasi auch einen Lohnsteuerausgleich machen, um mit Pendlerpauschale und Werbungskosten (Computerankauf) unter die 6.000 Euro Grenze zu fallen?

Danke für ihr Mühe!

Verfasst von: dermuch am 07.09.2010 10:18
 


THEMA:  Aufhebung Einkommenssteuerbescheid - Verlußt Alleinverdienerabsetzbetrag
sie müssen das pendlerpauschale beim arbeitgeber bekannt geben- damit drücken sie das einkommen auf unter 6000 drücken - pendlerpauschale fürs letzte jahr ist verloren

berufen um kinderbetreuungskosten gelten zu machen geht. damit fallen sie unter die 6000 - alleinverdiener mit 3 kids sind doch ca. 900 euro - nächstes jahr aber beim besserverdiener geltend machen

3.) macht keinen sinn - siehe oben - dh. blitzartig bei arbeitgeber pendlerpauschale beantragen, weil diese in dem fall rückwirkend nicht geltend gemacht werden kann.
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