Verfasst von:
c.b. am
08.09.2010 10:49
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THEMA: Zuverdienst |
Hallo!
Ich befinde mich derzeit in einem ganz normalen Angestelltendienstverhältnis und habe nun die Möglichkeit, als Privatperson durch die Erbringung eines bestimmten Werkes ca. 4000-5000 EURO zusätzlich zu verdienen.
Diesbezüglich hätte ich zwei fast schon banale Fragen: 1. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden, auch wenn keine "Wiederholungsabsicht" besteht? 2. Welche Steuern fallen für dieses zusätzliche Einkommen idHv ca. 4000-5000 EURO an?
Danke im Voraus! c.b. |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
09.09.2010 14:42
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THEMA: Zuverdienst |
Das hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben.Keinen Gewerbeschein brauchen Sie für unterrichtende,wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten. Die Einkommensteuer beträgt "über den Daumen" 1/3 des Zusatzeinkommens ,ausser Sie sind Spitzenverdiener.dann sind es 50% Beachten Sie, dass Sie ab einem Zusatzverdienst von EUR ca 4.300,-- auch 25% Sozialversicherung zahlen müssen. |
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