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Verfasst von: c.b. am 08.09.2010 10:49
 


THEMA:  Zuverdienst

Hallo!

Ich befinde mich derzeit in einem ganz normalen Angestelltendienstverhältnis und habe nun die Möglichkeit, als Privatperson durch die Erbringung eines bestimmten Werkes ca. 4000-5000 EURO zusätzlich zu verdienen.

Diesbezüglich hätte ich zwei fast schon banale Fragen:
1. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden, auch wenn keine "Wiederholungsabsicht" besteht?
2. Welche Steuern fallen für dieses zusätzliche Einkommen idHv ca. 4000-5000 EURO an?

Danke im Voraus!
c.b.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.09.2010 14:42
 


THEMA:  Zuverdienst
Das hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben.Keinen Gewerbeschein brauchen Sie für unterrichtende,wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten.
Die Einkommensteuer beträgt "über den Daumen" 1/3 des Zusatzeinkommens ,ausser Sie sind Spitzenverdiener.dann sind es 50%
Beachten Sie, dass Sie ab einem Zusatzverdienst von EUR ca 4.300,-- auch 25% Sozialversicherung zahlen müssen. 
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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