Hallo
hätte einige Fragen und zwar,
Ich habe immer gelesen dass diese Grenze z.Bsp für Jahr 2010 ist : "2. Kleingewerbe – Antrag auf Ausnahme Bei Einhaltung einer Gewinngrenze von € 4.395,96 und einer Umsatzgrenze von € 30.000,- kann ein Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gestellt werden. Die Unfallversicherungspflicht in Höhe von € 8,03 monatlich bleibt aufrecht." (zitat: von WKÖ)
1.Frage: aber hier haben Sie von 6400€ gesprochen? könnten Sie bitte mir weitererklären!
Ich bin selbständig mit Gewerbe und auch daneben unselbständig beschäftigt
2.Frage: Wenn mein gesamtes Einkommen im Jahr unter 11000€wäre + aus meiner Selbständigkeit unter € 4.395,96, wie schuat mit SVA aus?
3.Frage: Wenn mein gesamtes Einkommen im Jahr unter 11000€wäre + aus meiner Selbständigkeit über € 4.395,96, wie schuat mit SVA aus?
4.Frage: Wenn mein gesamtes Einkommen im Jahr über 11000€wäre, wie schuat mit SVA aus?
danke im Voraus für Ihre fachliche Hilfe.
Lg hoda |