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Verfasst von: Johannes am 14.09.2010 15:21
 


THEMA:  Mit Honorarnoten mehr als 6453,36 im Jahr verdienen

Hallo!

Ich bin Student und habe folgendes Problem:

Im vergangenen Jahr hatte ich nur Einkünfte aus einem Werkvertrag und war das gesamte Jahr über mit meinen Eltern mitversichert. Das Problem ist, dass man mich am Finanzamt nur auf den Freibetrag für die Familienbeihilfe, aber nicht auf die Versicherungsgrenze von 6453,36 aufmerksam gemacht hat. Nun meine eigentliche Frage: Wo muss ich mich melden und wieviel muss ich gegebenenfalls zurückbezahlen? (In Summe habe ich € 8541,- verdient) Ist man beim Überschreiten der Grenze auch zur Zahlung der Pensionsversicherung verpflichtet oder ist nur die Kranken- und Unfallversicherung notwendig?

 

Vielen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 15.09.2010 07:23
 


THEMA:  Mit Honorarnoten mehr als 6453,36 im Jahr verdienen

Lieber Johannes,

wenn sie für ihre Tätigkeit keinen Gewerbeschein gelöst haben bzw. keinen brauchen sind sie "Neuer Selbständiger". Die Beiräge machen 25,18% vom Gewinn (nicht von den Einnahmen) aus und umfassen Kranken- und Pensionsversicherung sowie Selbständigenvorsorge. Zusätzlich fallen noch EUR 94 Unfallversicherung an. Haben Sie neben den Werkvertragseinnahmen keine Ausgaben die sie absetzen können? So könnten sie unter die Gewinngrenze von EUR 6.453,36 fallen und wären nicht versicherungspflichtig. Aus steuerlicher Sicht sind sie nicht dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da ihr Einkommen unter EUR 11.000 liegt. Die Sozialversicherungsanstalt berechnet die SV-Beiträge anhand der Daten im Steuerbescheid. Wenn es keinen Steuerbescheid gibt, kann die Sozialversicherung keine Beiträge berechnen und vorschreiben, ausser sie melden sich bei der Sozialversicherung. Grundsätzlich wären sie zu Anmeldung verpflichtet. Wenn sie Fragen haben rufen sie mich einfach an (0676/55 34 212), es entstehen keine Kosten.

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

 

 

 

 

 

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