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Verfasst von: Laura am 14.09.2010 22:38
 


THEMA:  Ausländische Kapitaleinkünfte
Liebes Steuerberater-Team,

ich bin Ende letztes Jahr nach von Österreich nach Deutschland umgezogen.
In Österreich habe ich noch mein WP-Depot, sodass auf mein dortiges Konto Zinsen ausbezahlt wurden. Zusätzlich laufen heuer auch Wertpapiere ausgelaufen. Sowohl Zinsen als auch aufgelöste Wertpapiere sind auf mein deutsches Konto überwiesen.
Meine Frage: Muss ich diese Zinsen in der Steuererklärung anführen? Mir wurde in Österreich ja bereits 25 % Kapitalertragsteuer abgezogen.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich die Zinsen nicht anführe, weil mir das alles zu kompliziert ist?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 20.09.2010 14:42
 


THEMA:  Ausländische Kapitaleinkünfte

In Deutschland gibt es für Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Abgeltungssteuer, wobei die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet wird. Weiters gibt es einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Die korrekte Vorgangsweise ist daher, die österreichischen Zinsen in die deutsche Einkommenssteuer-Erkärung aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüße

Mag. Sabine Halik

www.stb-halik.at

 

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