Verfasst von:
Laura am
14.09.2010 22:38
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THEMA: Ausländische Kapitaleinkünfte |
Liebes Steuerberater-Team,
ich bin Ende letztes Jahr nach von Österreich nach Deutschland umgezogen. In Österreich habe ich noch mein WP-Depot, sodass auf mein dortiges Konto Zinsen ausbezahlt wurden. Zusätzlich laufen heuer auch Wertpapiere ausgelaufen. Sowohl Zinsen als auch aufgelöste Wertpapiere sind auf mein deutsches Konto überwiesen. Meine Frage: Muss ich diese Zinsen in der Steuererklärung anführen? Mir wurde in Österreich ja bereits 25 % Kapitalertragsteuer abgezogen.
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich die Zinsen nicht anführe, weil mir das alles zu kompliziert ist?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
20.09.2010 14:42
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THEMA: Ausländische Kapitaleinkünfte |
In Deutschland gibt es für Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Abgeltungssteuer, wobei die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet wird. Weiters gibt es einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Die korrekte Vorgangsweise ist daher, die österreichischen Zinsen in die deutsche Einkommenssteuer-Erkärung aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüße
Mag. Sabine Halik
www.stb-halik.at
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