Sehr geehrte Experten,
ich stelle seit fünf Jahren meine Arbeitnehmerveranlagung per Finanzonline.
Seit fünf Jahren muss ich nach Antragstellung meine Unterlagen vorweisen und meine Beschäftigung definieren. Dies passiert immer ca. drei bis vier Monate nach der Online-Antragstellung.
Jedes Mal bekommen sie beinahe gl. Unterlagen (Berufsbezeichnung, Werbungskosten für die Weiterbildung,...)
Ich arbeite und studiere. Habe keinen typisch österr. Nachnahmen. Kenne niemanden, der so oft hintereinander aufgefordert wurde alles wieder per Paper vorzulegen.
Frage: Ist das normal? Zufall kann es nicht sein.
Kann es sein, dass jemand dies absichtlich macht?
Welche rechtliche Möglichkeiten habe ich?
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