Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: simone.m. am 17.09.2010 01:00
 


THEMA:  Online-Arbeitnehmerveranlagung -fünf Anträge - fünf Überprüfungen

Sehr geehrte Experten,

ich stelle seit fünf Jahren meine Arbeitnehmerveranlagung per Finanzonline.

Seit fünf Jahren muss ich nach Antragstellung meine Unterlagen vorweisen und meine Beschäftigung definieren. Dies passiert immer ca. drei bis vier Monate nach der Online-Antragstellung.

Jedes Mal bekommen sie beinahe gl. Unterlagen (Berufsbezeichnung, Werbungskosten für die Weiterbildung,...)

 

Ich arbeite und studiere. Habe keinen typisch österr. Nachnahmen. Kenne niemanden, der so oft hintereinander aufgefordert wurde alles wieder per Paper vorzulegen.

 

Frage: Ist das normal? Zufall kann es nicht sein.

Kann es sein, dass jemand dies absichtlich macht?

Welche rechtliche Möglichkeiten habe ich?

 

 

 

 

Verfasst von: simone.m. am 18.09.2010 17:23
 


THEMA:  Online-Arbeitnehmerveranlagung -fünf Anträge - fünf Überprüfungen

hat wer eine Idee, warum diese häufige Überprüfung für Onlineanträge durchgeführt wird? Zufall?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 20.09.2010 15:31
 


THEMA:  Online-Arbeitnehmerveranlagung -fünf Anträge - fünf Überprüfungen

Vorstellbar ist, dass durch die Fortbildung hohe Werbungskosten vorliegen und das Finanzamt dafür die Belege sehen will, bevor das Guthaben überwiesen wird. Während der Ausbildung zum Steuerberater habe ich einige Kurse besucht und teilweise nur halbtags gearbeitet, da musste ich auch jedes Jahr die Belege vorlegen. Wer z.B. nur das Pendler-Pauschale geltend macht, wird auch keine Belege vorlegen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik

www.stb-halik.at

 

Verfasst von: simone.m. am 24.09.2010 00:07
 


THEMA:  Online-Arbeitnehmerveranlagung -fünf Anträge - fünf Überprüfungen

Vielen Dank für die Antwort.

Heißt es, dass das System schreit, wenn manche Werte (Welche und wie?) über den Durchschnitt (fixe Höhe?) liegen?

Warum muss ich jedes Jahr meine genaue Berufsbezeichnung zusätzlich abgeben?

 

 

Verfasst von: Claudia-Maria am 21.02.2011 23:29
 


THEMA:  Online-Arbeitnehmerveranlagung -fünf Anträge - fünf Überprüfungen

Anträge per Finanzonline:

Gibt es wirklich fixe Summen für Werbungskosten, ab die das System eine Warnung zur Prüfung gibt?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.