Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern (allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern) kostenlos oder verbilligt Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge (z.B. Grippeschutzimpfungen) zur Verfügung, stellt dies einen steuerfreien Vorteil dar. Steuerfreiheit liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber im weit überwiegend eigenen Interesse Untersuchungs- oder Impfkosten trägt.
Ob man die Impfkosten auch als Werbungskosten absetzen kann ist nicht explizit geregelt.
Es sollte im Interesse ihres Arbeitgebers liegen, dass er ihnen die Impfkosten ersetzt bzw. dafür sorgt, dass sie die vorgeschriebenen Impfungen erhalten. Aufgrund der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht ist er meines Erachtens dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihnen aus der Dienstreise kein gesundheitlicher Schaden droht. Sollten sie im Ausland krank werden könnten sie vom Dienstgeber vollen Kostenersatz verlangen (§ 130 ASVG).
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