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Verfasst von: chrissti am 17.09.2010 22:11
 


THEMA:  fahrtkosten, km geld selbstständig/angestellte

Hallo,

ich habe eine frage bezüglich fahrtkosten und würde mich freuen, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

Ich bin "Neue Selbstständige" und verrechne bisher km-Kosten für Tätigkeit (Honorarbasis).

Zusätzlich habe ich jetzt die Möglichkeit, 20 Stunden pro Woche im Angestelltenverhältnis zu arbeiten und zwar 65km entfernt vom Heimatort

(also 130km *3 pro Woche mit PKW).

Sind hier auch km Gelder absetzbar bzw. welche Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit sind hier bei mir sinnvoll möglich?

Vielen Dank,

Chrissti

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 19.09.2010 23:14
 


THEMA:  fahrtkosten, km geld selbstständig/angestellte

Liebe Chrissti,

bei Dienstnehmern können die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale berücksichtigt werden. Kilometergelder können nicht abgesetzt werden. Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Das Pendlerpauschale können sie bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen, oder sie geben dem Dienstgeber das ausgefüllte L34 Formular. Das Pendlerpauschale beträgt entweder EUR 1.857 p.a. (kleines Pendlerpauschale) oder EUR 3.372 p.a. (großes Pendlerpauschale). Das große Pendlerpauschale steht nur zu, wenn die Benützungs eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Dass ist dann der Fall wenn die Wegzeit (einfache Fahrtstrecke) 2,5 Stunden überschreitet.

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

Verfasst von: Adrian MATHIAS am 25.02.2011 12:58
 


THEMA:  RE: fahrtkosten, km geld selbstständig/angestellte
Hallo liebe Leute! (die hoffentlich schlauer sind als ich!) :-)

Ich bin freiberuflich als Künstler tätig. Meine beruflichen Fahrten mit meinem Privatauto möchte ich von von der Steuer absetzen.

Kann ich dies ausschließlich mit einem Fahrtenbuch machen? Also die gefahrenen Kilometer mit einer Kilometerpauschale von beispielsweise 0,41 € multiplizieren?

Oder muss ich auch alle Tankquittungen und anderen Belege aufheben?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!

Adrian

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