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Verfasst von: barbara am 18.09.2010 12:47
 


THEMA:  gsvg befreiung

hallo,

nach meinen infos sind zeitungszusteller aus der gsvg befreit.

einkommen aus selbständiger arbeit 2003 €   3.762,06

einkommen aus nichtstelbständiger arbeit 2003  €  22.327,92

einkommen  aus selbstständiger arbeit 2004   €  3.266,91

einkommen aus unselbständiger arbeit 2004   €  22.323,84

einkommen aus selbständiger arbeit 2005   €  3.266,91

einkommen aus nichtselbständiger arbeit 2005  €  22.323,84

einkommen aus selbständtiger arbeit 2006  €  3.704,86

einkommen aus unselbständiger arbeit 2006  €  22.840,20

einkommen aus selbständiger arbeit 2007  €  4.614,45

einkommen aus unselbständiger arbeit 2007  €  23.201,68

einkommen aus selbständiger arbeit 2008   €  4.067,89

einkommen aus unselbständiger arbeit 2008 €  23.769,98

für 2007 möchte die gsvg beiträge verrechnen.

danke, für eure hilfe.

lg barbara

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 19.09.2010 23:00
 


THEMA:  gsvg befreiung

Liebe Barbara,

mir ist keine Befreiungsbestimmung für Zeitungszusteller bekannt. Sie gelten als Neue Selbständige. Solange sie mit den selbständigen Einkünften (neben ihren unselbständigen Einkünften) unter der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 4.093,92 p.a. für 2007) bleiben besteht keine Versicherungspflicht. Wenn die selbständigen Einkünfte die genannte Grenze überschreiten sind sie im GSVG pflichtversichert.

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch 

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